Sie haben damit die Möglichkeit für einen der zugelassenen Wahlvorschläge zu stimmen. Sollten Sie in den nächsten Tagen keine Unterlagen erhalten oder Ihre Unterlagen beschädigt sein, wenden Sie sich bitte an den Wahlleiter, um den rechtzeitigen Versand von Ersatzwahlunterlagen zu ermöglichen.
Zur Kammerwahl 2026 ist zudem ein Sonderheft erschienen in dem Sie sich insbesondere über die zugelassenen Wahlvorschläge (Wahlwerbung) informieren können.
Weitere Informationen zur Kammerwahl 2026 und einen Link zum Sonderheft finden Sie hier: https://www.laekb.de/kammerwahl2026