Wahlvorschläge zur Kammerwahl 2026
Fristgerecht einreichen!
Aufgrund der zahlreichen Formvorschriften der Wahlordnung empfehlen wir, die Wahlvorschläge so früh wie möglich an den Wahlleiter zu senden. So kann eine rechtzeitige Prüfung erfolgen, damit die Listen am Tag der Wahlausschusssitzung am 2. Februar 2026 als zulassungsfähig gelten.
Alle wichtigen Informationen zu den Wahlvorschlägen sowie die erforderlichen Vordrucke für Wahllisten, Unterstützerlisten und Zustimmungserklärungen finden Sie in der Ausgabe 12/2025 des Brandenburgischen Ärzteblattes sowie auf der Internetseite der Landesärztekammer Brandenburg unter www.laekb.de/kammerwahl2026.
Für Rückfragen steht Ihnen der Wahlleiter gern zur Verfügung.