Am 21. Juni 2023 um 17.00 Uhr führt die Landesärztekammer Brandenburg eine berufspolitische Veranstaltung im Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft in Potsdam zum Thema Krankenhausreform in Deutschland – Auswirkungen auf Brandenburg durch.

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Die wachsende Kommerzialisierung der Medizin schafft immer mehr Probleme für die Versorgung von Patientinnen und Patienten.

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Der Beruf der Medizinischen Fachangestellten (MFA) genießt bei jungen Menschen in Brandenburg eine stetig wachsende Beliebtheit. Dies teilt jetzt die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) mit.

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Die aktuellen Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Krankenhausreform gefährden den Bestand zahlreicher kleinerer Kliniken in Brandenburg.

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Die Landesärztekammer Brandenburg begrüßt den Aktionstag gegen explodierende Praxiskosten, den die ärztlichen Berufsverbände mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg am Mittwoch, den 7. Dezember ab 14:00 Uhr auf dem Alten Markt in Potsdam durchführen.

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In einer Resolution übt die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg scharfe Kritik am Verbot der Ex-Post-Triage, dass der Deutsche Bundestag im Rahmen von Änderungen des Infektionsschutzgesetzes am 10. November beschlossen hat. Bereits zuvor hatte sich auch die Ethikkommission der Landesärztekammer Brandenburg einstimmig gegen diese Neuregelung ausgesprochen.

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Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird ohne Änderungen bis einschließlich 24. November 2022 verlängert. Das hat das Kabinett in einem heute beendeten schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.

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Gemeinsam wehren sich die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) gegen aktuelle politische Ideen und Vorschläge, die ambulante medizinische Versorgung immer weiter kaputtzusparen.

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Die Landesärztekammer Brandenburg erklärt sich solidarisch mit der Aktion „Dienst nach Vorschrift“, zu der die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und die ärztlichen Berufsverbände des Landes für diese Woche aufgerufen haben. In der Zeit vom 4. bis 7. Oktober wollen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Brandenburg nur die gesetzlich vorgeschriebenen Sprechstundenzeiten (20 Stunden Sprechstunde in dieser Vier-Tage-Woche) anbieten. Ein Notdienst wird dabei selbstverständlich aufrechterhalten.

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Im Zusammenhang mit der aktuellen politischen Diskussion appellierte die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg am 17.9.2022 in einer Resolution an den Gesetzgeber, bei der eventuellen Legalisierung von Cannabis unbedingt auf den Jugendschutz zu achten.

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Die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) fordert die Politik auf, der drohenden Insolvenzwelle brandenburgischer Krankenhäuser wirksam entgegenzutreten und auch dem ambulanten Sektor unter die Arme zu greifen.

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Die Landesärztekammer Brandenburg und das Klinische Krebsregister für Brandenburg und Berlin gGmbH (KKRBB) begrüßen die am Montag durch das Brandenburgische Landeskabinett sowie den Berliner Senat beschlossene Entscheidung, die Aufgaben des KKRBB zum 1. Januar 2023 auszubauen.

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Pressemitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Einrichtung einer Pandemie-Arbeitsgruppe (PAIKO-AG) Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und Prof. Thomas Mertens, Vorsitzender der STIKO, haben sich darauf verständigt, dass die Kommunikation zwischen der unabhängigen wissenschaftlichen Impfkommission und dem Bundesministerium für Gesundheit weiter verbessert werden soll.

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Die Landesärztekammer Brandenburg unterstützt die Aufrufe von Blutspendediensten, trotz der jetzt anstehenden Urlaubs- und Ferienzeit Blut zu spenden. „Mit nur einer Spende kann bis zu drei Verletzten oder Schwerkranken geholfen werden“, erklärt der brandenburgische Kammerpräsident Dipl.-Med. Frank-Ulrich Schulz. Gerade jetzt sei der Bedarf in Krankenhäusern besonders hoch.

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Im Hinblick auf die Aufhebung des Suizidhilfeverbotes der Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg stellt die Kammerversammlung im Einklang mit dem 124. Deutschen Ärztetag klar, dass Hilfe zur Selbsttötung auch weiterhin keine ärztliche Aufgabe ist.

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