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Ärzteschaft warnt: Kürzungen gefährden ambulante und stationäre Versorgung in Brandenburg

Potsdam, 5.12.2025. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) kritisieren die von Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller vorgestellten Vorschläge zum sogenannten „kleinen Sparpaket“ der Bundesregierung. Beide ärztlichen Körperschaften teilen das Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren. 

Im Gesundheitsausschuss des Landtages hatte Ministerin Müller unter anderem eine „Bereinigung von Doppelvergütungen“ im fachärztlichen Bereich als Einsparbeitrag vorgeschlagen.

Catrin Steiniger, Vorstandsvorsitzende der KVBB erklärt dazu:

„Wer jetzt bei den Zuschlägen für kurzfristige Termine und Neupatienten kürzt, schwächt gezielt die Praxen, die sich besonders stark für eine gute Erreichbarkeit einsetzen. Das wird Wartezeiten verlängern und am Ende die Notaufnahmen zusätzlich belasten. Das ist genau das Gegenteil dessen, was wir politisch und versorgungstechnisch brauchen.“

Nach Auffassung der KVBB ist der von der Politik verwendete Begriff „Doppelvergütung“ irreführend. Die betreffenden Mittel stammen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Sie honorieren konkret den organisatorischen und medizinischen Mehraufwand der Praxen, die kurzfristig zusätzliche Kapazitäten für dringende Fälle sowie für neue Patienten schaffen.

Die KVBB-Vorsitzende erinnert daran, dass die Praxen bereits heute erheblich zur Entlastung der Kassen beitragen:

„Durch die Budgetierung erbringen die Facharztpraxen jedes Jahr Leistungen, die nicht vollständig vergütet werden. Hier von zusätzlichem Einsparpotenzial zu sprechen, blendet diese Realität aus. Die gesetzlichen Krankenkassen sparen schon jetzt im fachärztlichen Bereich. Weitere Kürzungen gefährden die wirtschaftliche Basis vieler Praxen.“

Die LÄKB warnt vor allem davor, Klinik- und Praxisversorgung gegeneinander auszuspielen. Die Krankenhausreform und eine stabile GKV-Finanzierung seien nur dann erfolgreich, wenn beide Sektoren verlässlich arbeiten könnten.

Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz, Präsident der LÄKB sagt:

„Wir teilen die Einschätzung der Ministerin, dass die GKV entlastet werden muss. Vorschläge wie eine bessere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen oder eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel gehen in die richtige Richtung. Es wäre aber ein schwerer Fehler, die Lücken in der Klinikfinanzierung zu stopfen, indem man das ambulante Fundament beschädigt. Bevor Leistungen aus dem stationären Bereich verlagert werden können, müssen die ambulanten Strukturen umfassend gestärkt und ausgebaut werden. Nur so kann die Ambulantisierung funktionieren.“ 

Die Körperschaften appellieren daher gemeinsam an die brandenburgischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und an die Landesregierung, sich im Vermittlungsausschuss gegen Kürzungen bei den TSVG-Regelungen und gegen weitere Verschärfungen für die Krankenhäuser einzusetzen.

„Brandenburg braucht eine verlässlich finanzierte Krankenhauslandschaft und tragfähige ambulante Strukturen. Sparbeschlüsse, die kurzfristig Haushaltszahlen verbessern, langfristig aber Versorgungssicherheit und Erreichbarkeit gefährden, lehnen wir ab. Die ärztliche Selbstverwaltung steht bereit, an tragfähigen Alternativen zur Entlastung der GKV mitzuarbeiten“, so LÄKB und KVBB.