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Kammerversammlung fordert Nachbesserungen der Krankenhausreform

Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg fordert alle politisch Verantwortlichen zu dringenden Nachbesserungen der am 22. November vom Bundesrat gebilligten Krankenhausreform auf.

Die Reform löse die aktuellen Probleme in Brandenburg und anderen Flächenländern nicht. Sie sei ohne verlässliche Auswirkungsanalyse beschlossen worden, was eine Vorhersage darüber, welche Leistungen künftigen angeboten werden können und welche Finanzierungsgrundlagen zur Verfügung stehen, nicht zuverlässig ermögliche. Außerdem fehle die dringend benötigte Übergangsfinanzierung der Krankenhäuser. Der künftige Umfang der noch möglichen ärztlichen Weiterbildung in den Krankenhäusern zur/zum Fachärztin/Facharzt sei zudem nicht abschätzbar.

Die Mitglieder der Kammerversammlung fordern

  • eine Auswirkungsanalyse, die die Leistungsgruppen verlässlich abbildet,
     
  • die Umsetzung weiterer Ausnahmeregelungen von den Anforderungen der Leistungsgruppen, die sich am Versorgungsbedarf der Fläche orientieren,
     
  • die Schaffung einer wirksamen Übergangsfinanzierung zur Vermeidung versorgungsgefährdender Insolvenzen,
     
  • planungssichere Strukturen für die ambulante niedergelassene Medizin sowohl für den fachärztlichen als auch den hausärztlichen Bereich,
     
  • die Bildung eines Runden Tisches für das Land Brandenburg unter Beteiligung von Landesregierung, Landesärztekammer, Landeskrankenhausgesellschaft, Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen sowie den Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte.
www.laekb.de/aktuelles/resolution

Pressekontakt

Kirsten Ohlwein
Öffentlichkeitsarbeit