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LÄKB solidarisch mit Aktion „Dienst nach Vorschrift“

Die Landesärztekammer Brandenburg erklärt sich solidarisch mit der Aktion „Dienst nach Vorschrift“, zu der die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und die ärztlichen Berufsverbände des Landes für diese Woche aufgerufen haben. In der Zeit vom 4. bis 7. Oktober wollen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Brandenburg nur die gesetzlich vorgeschriebenen Sprechstundenzeiten (20 Stunden Sprechstunde in dieser Vier-Tage-Woche) anbieten. Ein Notdienst wird dabei selbstverständlich aufrechterhalten.

„Mit dieser Aktion wollen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in unserem Bundesland auf ihre prekäre Situation aufmerksam machen“, erklärt dazu LÄKB-Präsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz.

Bundes- und Landesregierung wollen den Brandenburger Krankenhäusern einen Inflations- und Energiekostenausgleich zahlen. Arztpraxen sollen dagegen nicht nur leer ausgehen, sondern auch die sogenannte Neupatientenregelung soll gestrichen werden. Zudem wollen die gesetzlichen Krankenkassen den Orientierungspunktwert lediglich um zwei Prozent steigern.

„In der Summe wird dem niedergelassenen Bereich so viel Honorar entzogen, dass es den Kolleginnen und Kollegen nicht mehr möglich sein wird, die aktuelle Belastung durch Inflation und steigende Energiekosten zu schultern. Das gefährdet die flächendeckende Patientenversorgung in unserem Lande in hohem Maße“, so Schulz. Für LÄKB-Vizepräsident Dr. Steffen König ist es nicht nachvollziehbar, dass den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nicht vergleichbare Hilfen wie den Krankenhäusern gewährt werden. „Die Patientenversorgung in Brandenburg muss sichergestellt bleiben: In den Krankenhäusern und in den Arztpraxen.“