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Presse

Landesärztekammer verabschiedet zwei Resolutionen

Die Landesärztekammer Brandenburg hat zwei Resolutionen zu aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen verabschiedet. Im Mittelpunkt stehen die Kritik an den Bestrebungen, ärztliche Aufgaben an Apotheken zu übertragen sowie die Gefährdung der medizinischen Versorgung durch die geplanten Reformen zur GKV-Beitragsstabilisierung.

Mit der Resolution „Keine ärztliche Versorgung in den Händen von Apotheken“ wendet sich die Kammer gegen Bestrebungen, Apotheken diagnostische, therapeutische oder behandlungssteuernde Aufgaben zu übertragen. Die Kammer betont, dass Diagnostik, Therapieentscheidungen und die Koordination von Behandlungen untrennbar mit der ärztlichen Gesamtverantwortung verbunden seien. Eine qualitativ hochwertige Versorgung erfordere eine umfassende ärztliche Anamnese, Untersuchung und Beurteilung komplexer Krankheitsverläufe. Die Kammer fordert daher die politischen Entscheidungsträger auf, haus- und fachärztliche Strukturen zu stärken und die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe auf Grundlage klarer Verantwortlichkeiten weiterzuentwickeln.

In einer zweiten Resolution unter dem Titel „GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz gefährdet die medizinische Versorgung“ lehnt die Kammer das geplante Gesetz in seiner derzeitigen Form ab. Die vorgesehenen Einsparungen seien keine nachhaltige Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern würden die finanziellen Belastungen einseitig auf Praxen und Krankenhäuser verlagern. Nach Auffassung der Kammer drohen insbesondere im ländlichen Raum negative Folgen für die ambulante und stationäre Versorgung sowie für die ärztliche Weiterbildung. Bund und Länder werden aufgefordert, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten und nachhaltige Reformen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung auf den Weg zu bringen.

Mit beiden Beschlüssen unterstreicht die Landesärztekammer Brandenburg ihre Forderung nach einer patientenorientierten, qualitativ hochwertigen und langfristig tragfähigen Gesundheitsversorgung.

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