Keine ärztliche Versorgung in den Händen von Apotheken
Die Landesärztekammer Brandenburg spricht sich entschieden gegen Bestrebungen aus, Apotheken diagnostische, therapeutische oder behandlungssteuernde Aufgaben in der ärztlichen Versorgung zu übertragen. Diagnostik, Therapieentscheidung und Behandlungskoordination setzen eine umfassende ärztliche Anamnese, Untersuchung, Differenzialdiagnostik und die Übernahme der medizinischen Gesamtverantwortung voraus. Die Versorgung von Patientinnen und Patienten kann nicht auf einzelne Symptome oder Leistungen reduziert werden.
Eine qualitativ hochwertige und sichere ärztliche Versorgung erfordert die ärztliche Koordination komplexer Krankheitsverläufe, von Multimorbidität, Arzneimitteltherapien und Präventionsmaßnahmen. Zusätzliche Parallelstrukturen außerhalb der ärztlichen Verantwortung gefährden die Kontinuität der Versorgung und erhöhen das Risiko von Fehleinschätzungen, Informationsverlusten, verzögerten Diagnosen und erhöhten Kosten.
Die Kammer fordert die politischen Entscheidungsträger auf, von einer Verlagerung originär ärztlicher Aufgaben auf Apotheken Abstand zu nehmen. Stattdessen müssen die haus- und fachärztlichen Strukturen gestärkt, Bürokratie abgebaut und die interprofessionelle Zusammenarbeit auf Grundlage klarer Verantwortlichkeiten weiterentwickelt werden. Die ärztliche Versorgung der Bevölkerung muss auch künftig auf einer ärztlich verantworteten Diagnostik, Therapie und Koordination beruhen.
GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz gefährdet die medizinische Versorgung
Die Landesärztekammer Brandenburg lehnt das geplante GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz in seiner jetzigen Form entschieden ab. Die vorgesehenen Kürzungen stellen keine nachhaltige Reform der gesetzlichen Krankenversicherung dar, sondern verlagern die finanziellen Probleme des Systems einseitig auf die medizinische Versorgung.
Statt die strukturellen Ursachen der Finanzierungskrise anzugehen, werden Praxen, Krankenhäuser und damit unmittelbar die Patientinnen und Patienten belastet. Die Kammer kritisiert insbesondere das Ausbleiben echter Strukturreformen. Darüber hinaus bemängelt sie die weiterhin unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, den fehlenden Bürokratieabbau sowie zusätzliche administrative Belastungen. Besondere Sorge bereiten die Gefährdung der ambulanten und stationären Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, sowie die negativen Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung und damit auf die zukünftige Sicherstellung der medizinischen Versorgung.
Die Landesärztekammer Brandenburg fordert Bund und Länder auf, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Notwendig sind nachhaltige Strukturreformen statt kurzfristiger Einsparungen zulasten der Patientenversorgung.
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