Die Landesärztekammer Brandenburg unterstützt die Aufrufe von Blutspendediensten, trotz der jetzt anstehenden Urlaubs- und Ferienzeit Blut zu spenden. „Mit nur einer Spende kann bis zu drei Verletzten oder Schwerkranken geholfen werden“, erklärt der brandenburgische Kammerpräsident Dipl.-Med. Frank-Ulrich Schulz. Gerade jetzt sei der Bedarf in Krankenhäusern besonders hoch.

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Im Hinblick auf die Aufhebung des Suizidhilfeverbotes der Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg stellt die Kammerversammlung im Einklang mit dem 124. Deutschen Ärztetag klar, dass Hilfe zur Selbsttötung auch weiterhin keine ärztliche Aufgabe ist.

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Grundsätzlich positiv sieht der Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, endlich eine umfassende Krankenhausreform anzugehen.

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Die aktuellen Pläne der Rot-Grün-Gelben Koalition auf Bundesebene, künftig auch Apotheken regelhaft in die Grippeimpfungen einzubeziehen, um die Impfquote zu erhöhen, sind eindeutig ein Schritt in die falsche Richtung. So beurteilt der Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg die vor Kurzem bekannt gewordenen Formulierungshilfen zum Pflegebonusgesetz.

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Die Landesärztekammer Brandenburg und die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) begrüßen die Absicht der Landesregierung, wie andere Bundesländer auch die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie auch über den ursprünglich geplanten sogenannten „Freedom Day“ am 20. März weiter aufrecht zu erhalten bzw. teilweise sogar zu verschärfen. 

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Mit Fassungslosigkeit und Entsetzen mussten die Brandenburgischen Ärztinnen und Ärzte zur Kenntnis nehmen, dass 77 Jahre nach Ende des furchtbarsten Krieges der Menschheitsgeschichte, dem zweiten Weltkrieg, wieder Krieg im Herzen von Europa herrscht.

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Erste Impfdosen sollen Beschäftigte erhalten, die von einrichtungsbezogener Impfpflicht betroffen sind – Vordruck für Arbeitgeberbescheinigung auf Impfportal veröffentlicht.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Normenkontrollantrag eines Mitglieds der Landesärztekammer Brandenburg gegen die Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie durch die Kammerversammlung im Jahr 2020 abgelehnt.

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Gemeinsam fordern die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB), dass der Corona-Impfstoff von Novavax zukünftig vorrangig den Arztpraxen im Land zu Verfügung gestellt werden muss.

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Die politische Entscheidung, dass neben Ärztinnen und Ärzten auch andere Berufsgruppen gegen Corona impfen sollen, wird von der Landesärztekammer Brandenburg scharf kritisiert. „Nicht zuletzt wegen der möglichen Nebenwirkungen und Komplikationen ist und bleibt das Impfen eine Aufgabe, die ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sein muss“, erklärt hierzu der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, Dipl.-Med. Frank Ullrich Schulz.

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Simone Groß
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